Beschluss vom Landgericht Bonn - 5 T 94/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 17.11.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28.10.2020 – 103 C 103/20 – wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf bis € 2.000,00 festgesetzt.


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