Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 272/22

Tenor

Für Recht erkannt:

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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