Beschluss vom Landgericht Detmold - 3 T 320/07

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 2.) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 42.000,- EUR zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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