Urteil vom Landgericht Detmold - 9 O 331/07

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.200,-- € mit

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

21.11.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und das

beklagte Land 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung der jeweils anderen Seite

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden

Betrags abwenden, sofern nicht der jeweilige Gegner zuvor Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.


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