Urteil vom Landgericht Detmold - 10 S 121/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts

Lemgo vom 08.07.2010 wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.291,28 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 18.02.2010 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungs-

kosten in Höhe von 104,42 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander

aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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