Beschluss vom Landgericht Detmold - 10 S 47/11

Tenor

Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Dem Berufungskläger wird Gelegenheit gegeben, bis zum 18. Mai 2011 zu den Hinweisen Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.


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