Urteil vom Landgericht Dortmund - 18 O 49/10

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 28.04.2010 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Tenor im Rahmen der Sachentscheidung hinter dem Wort - ausgezeichnet - der Punkt durch ein Komma zu ersetzen ist und ein Absatz anzufügen ist, der lautet sowie in der Anlage S&J 1 geschehen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.


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