Urteil vom Landgericht Dortmund - 42 Ns 205/10

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 21.09.2010 betreffend den Angeklagten S wird aufgehoben.

Unter Verwerfung der Berufung im Übrigen wird der Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Betruges – unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Verurteilungen

• vom 02.12.2009 im Verfahren 9 Ls 32 Js 12096/09 – Urteil Amtsgerichts Villingen-Schwenningen -,

• vom 03.09.2009 im Verfahren 4 Ls 4851 Js 3671/09 des Amtsgerichts Korbach sowie

• vom 15.10.2009 im Verfahren 2 Ls 406 Js 104142/09 des Amtsgerichts Nördlingen und

unter Aufhebung und Auflösung des Gesamtstrafenbeschlusses des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 01.04.2010, 9 Ls 32 Js 12096/09,

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Jedoch wird die Berufungsgebühr um ¼ ermäßigt. Insoweit trägt die Landeskasse auch die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen.


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