Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 464/14

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele vom 27.10.2014, Az. 21 C 51/13, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die in der Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft C ##, ##### F, am 30.07.2013 unter TOP 11 gefassten Beschlüsse werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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