Urteil vom Landgericht Dortmund - 1 S 109/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Medebach vom 22.03.2017, Az.: 3 C 105/16, teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die in der Eigentümerversammlung vom 11.06.2016 zu TOP 2 und zu TOP 3 Ziff. 1 gefassten Beschlüsse nichtig sind.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. und 2. Instanz tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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