Urteil vom Landgericht Duisburg - 10 O 177/81

Tenor

hat die 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg

auf die mündliche Verhandlung vom 03. Februar 1982

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht

den Richter am Landgericht und

die Richterin

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 20.000,00 DM zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 23.600,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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