Urteil vom Landgericht Duisburg - 22 O 75/14

Tenor

In Ergänzung des Endurteils vom 22.8.2023 wird die Klage abgewiesen, soweit über sie noch nicht im vorgenannten Urteil entschieden worden war.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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