Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 21 S 155/98

Tenor

hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf

die mündliche Verhandlung vom 25. Februar 1999 unter

Mitwirkung der Richterin am Landgericht X als

Vorsitzende, der Richterin X und des Richters am

Landgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05. Februar 1998 verkündete

Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 46 C 15399/97 - wird zurückge-

wiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.


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