Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 109/00

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung hat

Die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von jeweils DM 300,00 abwenden, wenn nicht die

Klägerin oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leisten.


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