Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2 a O 437/00

Tenor

Die .Beklagte wird verurteilt, durch schriftliche Erklärung die Internetdomain X gegenüber der zuständigen Vergabestelle, Frankfurt/Main, freizugeben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits .

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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