Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 247/01

Tenor

hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2001 durch den Richter am Landgericht X und die Richterinnen am Landgericht X und X am 05. April 2001

b e s c h l o s s e n :

Die Beschwerde wird auf Kosten der Beklagten

zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 191,00 DM


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