Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 37 O 18/01

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer wird gemäß §§ 313a Abs. 5, 313b Abs. 3 ZPO in Verbindung mit §§ 30, 31 AVAG (Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen vom 19. Dezember 2001, BGBl. I 288, 436) wie folgt um Tatbestand und Entscheidungsgründe ergänzt:


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