Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 171/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 3.650,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten aus 2.400,-- Euro seit dem 22.12.2003 und aus 1.250,-- Euro seit dem 5.3.2004 zu zah-len. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 295/05
22. September 2005
4a O 295/05 22. September 2005

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