Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 34 O (Kart) 189/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung des Beklagten gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages

abzuwenden, wenn nicht zuvor der Beklagten Sicherheit in derselben Höhe

leistet. Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die Sicherheitsleistung durch

selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.

Streitwert: 1.073,48 €


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