Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 16 O 398/08

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 33.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Übertragung der von der Klägerin am 05. Dezember 2003 gezeichneten Beteiligung an der A. im Nennwert von € 55.000,00 sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung auf die Beklagte zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von allen Verbindlichkeiten bezüglich des vom Kläger beim B. am 10. Dezember 2003 aufgenommenen Darlehns zu Darlehns-Kontonummern C. über einen Nennbetrag in Höhe von € 24.750,00 zu einem Nominalzinssatz von 5,7% bei einer Laufzeit bis zum 15. Dezember 2011 Zug um Zug gegen Übertragung der von der Klägerin am 05. Dezember 2003 gezeichneten Beteiligung an der A. im Nennwert von € 55.000,00 sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung auf die Beklagte freizustellen.

3.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der von dem Kläger am 05. Dezember 2003 gezeichneten Beteiligung an der A. m Nennwert von € 55.000,00 resultieren.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

7.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Sicherheit in Form einer schriftlichen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft eines zum Geschäftsbetrieb im Inland befugten Kreditinstituts zu erbringen.


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