Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 10 O 341/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Verweisung verursachten Mehrkosten trägt der Kläger.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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