Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 411/09 U.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd,

im Rahmen einer Kooperation mit der Versandapotheke E deren Bonusmodell zu empfehlen, wenn dies geschieht wie mit dem nachfolgend abgedruckten Anschreiben:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

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Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorgenannte Unterlassungsgebot ein vom Gericht festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- €.


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