Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 450/14

Tenor

wird die sofortige Beschwerde der beteiligten Gläubigerin A gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 26.06.2014 auf deren Kosten (§ 4 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO) als unzulässig verworfen.


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