Teilurteil vom Landgericht Düsseldorf - 3 O 290/14

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, ob die Beklagte die von ihr ursprünglich gehaltenen Stücke der Anleihe, Gattung ISIN DE000A0KAHL9, über nominal € 10.229.000,00 (und gegebenenfalls wie viele) zwischenzeitlich verkauft hat.

2.

Im Übrigen wird die Klage auf der Auskunftsstufe abgewiesen.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 1.000,00 vorläufig vollstreckbar.

4.

Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlussurteil vorbehalten.


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