Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 S 3/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Langenfeld vom 08.01.2015, Az. 34 C 41/13, wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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