Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 5 O 518/11

Tenor

 Die Klage wird abgewiesen.

              Auf die Widerklage wird L verurteilt, ihre Zustimmung zur Freigabe              des beim Amtsgericht Düsseldorf (Hinterlegungsstelle), Geschäftsnummer:              4 HL - P 24/11, hinterlegten Betrages in Höhe von 5.100 € zur Auszahlung an              die Beklagten zu 4 und 5 zu erteilen.

              L wird weiter verurteilt, an die Beklagten zu 4 und 5 3.000 €              nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem                            9.6.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt L.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von              120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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