Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 269/15

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von Kosten in Höhe von 1.347,50 € freizustellen, die der Klägerin im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung gegen die Abmahnung der Beklagten vom 30.4.2015 durch die Einreichung von Schutzschriften entstanden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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