Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 40 O 53/20

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) EUR 639.207,66 zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2020 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2) EUR 124.930,97 zuzüglich Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.08.2020 zu zahlen.

3.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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