Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 64/25

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf im schriftlichen Verfahren am 20.11.2025 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht A. als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.240 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien zu je ein halb.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages.


1

Tatbestand

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Die klägerische Partei trägt vor:

16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43

Die beklagte Partei trägt vor:

44 45 46 47

Entscheidungsgründe

48

Klageanträge zu 1 und zu 2

49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59

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