Urteil vom Landgericht Essen - 3 O 211/86

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen auf die mündliche Verhandlung vom

13. Juni 1986 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L., den Richter

am Landgericht X. und den Richter am Landgericht T.r

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von

2.300,00 DM vorläufig vollstreckbar.


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