Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 241/07

Tenor

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 17.04.2008

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T,

die Richterin am Landgericht C. und

die Richterin M

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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