Schlussurteil vom Landgericht Essen - 11 O 483/05

Tenor

Unter Abweisung der Klage im Übrigen werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld von 40.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 93 % und den Beklagten zu 7% auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 60% und die Beklagten zu 40 %.

Dieses Urteil ist jeweils vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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