Urteil vom Landgericht Essen - 11 O 317/15

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.575,60 Euro zuzüglich Zinsen aus 31.301,91 Euro in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 12.01.2016, zuzüglich weiterer eben solcher Zinsen ab dem 07.04.2016 aus 28.575,60 Euro zu zahlen.

2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus den von dem Kläger gezeichneten Beteiligungen an der O GmbH & Co. KG und der O1-GmbH & Co. KG im Nennwert von insgesamt US $ 46.000 resultieren und die ohne Zeichnung dieser Fondsanteile nicht eingetreten wären.

3.Die Verurteilung zu 1 – 2) erfolgt Zug-um-Zug gegen Übertragung der vom Kläger gezeichneten Beteiligungen an der O-GmbH & Co. KG und der O1-GmbH & Co. KG im Nennwert von insgesamt 46.000 US $ an die Beklagte.

4.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der vom Kläger gezeichneten Beteiligungen an der O GmbH & Co. KG und der O1-GmbH & Co. KG im Nennwert von insgesamt US $ 46.000 in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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