Beschluss vom Landgericht Essen - 15 S 35/22

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten gegen das am 09.12.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop – Az. 11 C 294/19 – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Wertfestsetzung ist auf den Betrag i. H. v 11.741,26,- EUR beabsichtigt.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, die Klägerin und der Drittwiderbeklagte gegebenenfalls zur Rücknahme der Berufung, binnen drei Wochen.


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