Urteil vom Landgericht Essen - 10 S 211/24

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14.10.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop – Az. 12 C 44/24 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dem Beklagten eine Räumungsfrist bis zum Ablauf des 30.06.2025 eingeräumt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.


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