Beschluss vom Landgericht Essen - 25 Qs-12 Js 683/22-20/25

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 02.07.2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 18.06.2025 (66 Gs 465/25) aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft vom 27.05.2025 auf Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung der – im genannten Antrag im Einzelnen näher bezeichneten - sichergestellten Speichermedien des Beschwerdeführers, zum Zwecke der Durchsicht auf potentielle Beweismittel zurückgewiesen.

Die Landeskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Be-schwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.


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