Urteil vom Landgericht Hagen - 22 O 185/06

Tenor

Es wird festgestellt, dass der in der Gesellschafterversammlung der "L2 L GmbH + Co. KG" vom 31.03.2008 gefasste Be-schluss, den Kläger aus der "L2 L GmbH + Co. KG" auszuschließen, nichtig ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.


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