Beschluss vom Landgericht Hagen - 3 T 77/17

Tenor

1.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die am 22.04.2015 durch das Amtsgericht Hagen erteilte Vollstreckungsklausel für die I                  wird aufgehoben und eingezogen.

2.

Die Beschwerdegegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen