Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 131/04

Tenor

Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts z vom 24. März 2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.607,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen des Klägers und des Beklagten werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreites erster Instanz tragen der Kläger

52 % und der Beklagte 48 %.

Von den Kosten des Rechtsstreites zweiter Instanz tragen der Kläger

67 % und der Beklagte 33 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Kläger abzuwenden durch Erbringen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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