Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 156/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.058,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 17.2.2004 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der beizutreibenden Forderung vorläufig vollstreckbar.


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