Urteil vom Landgericht Kleve - 3 O 275/11

Tenor

1.

Die Be­klag­ten wer­den ge­samt­schuld­ne­risch ver­urteilt, an den Klä­ger EUR 5.277,65 nebst Zin­sen i. H. v. fünf Pro­zent­punk­ten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2011 zu zah­len.

Es wird fest­ge­stellt, dass die Be­klag­ten ge­samt­schuld­ne­risch ver­pflich­tet sind, dem Klä­ger alle zu­künf­ti­gen ma­te­riel­len Schä­den die aus dem Ver­kehrs­un­fall vom 07.10.2010 re­sul­tie­ren zu er­set­zen.

Im Üb­ri­gen wird die Klage ab­ge­wie­sen.

2.

Die Kosten des Rechtstreits tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig voll­streck­bar.


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