Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 81/14

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Geldern vom 30.01.2014 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 04.03.2014 wird aufgehoben.

Die Sache wird - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens  -  an das Amtsgericht Geldern zurückverwiesen.


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