Beschluss vom Landgericht Köln - 29 T 237/01

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwälte ... gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 22.10.2002 (Az. 204 II 359/01) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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