Urteil vom Landgericht Köln - 13 S 21/03

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 03.12.2002 (21 C 282/02) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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