Urteil vom Landgericht Köln - 33 O 55/04

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, auf die Internet-Domain q.de durch unwiderrufliche schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Vergabestelle, der E Verwaltungs- und betriebsgesellschaft eingetragene Genossenschaft, Xplatz ##, ##### G , zu verzichten.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,--EUR vorläufig vollstreckbar.


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