Urteil vom Landgericht Köln - 10 S 210/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 05.04.2004 - AZ: 222 C 10/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 525 Satz 1, 542, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.


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