Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 201/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.856 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention entstandenen Kosten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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