Urteil vom Landgericht Köln - 23 S 74/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.09.2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln - 129 C 75/04 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.159,20 € festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 8011/08
19. Februar 2010
19 K 8011/08 19. Februar 2010

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