Beschluss vom Landgericht Köln - 105 Qs 80/05

Tenor

wegen verbotenen Glücksspiels

wird auf die Beschwerde des Betroffenen vom 22.02.2005

der Beschluß des Amtsgerichts Bergheim vom 31.01.2005

(Aktenzeichen 40 Gs 85/05) aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.


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