Urteil vom Landgericht Köln - 1 S 161/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. März 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 201 C 181/05 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithelferin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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